## § 1 Geltung der Bedingungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle künftigen Vertragsbeziehungen zwischen der Sonnenlux GbR (Auftragnehmer) und ihren Kunden (Auftraggebern), auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sonnenlux GbR abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Sonnenlux GbR hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sonnenlux GbR gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von den Geschäftsbedingungen des Kunden abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausgeführt werden. Alle Vereinbarungen zwischen Sonnenlux GbR und Kunden sind schriftlich zu dokumentieren.

## § 2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote der Sonnenlux GbR sind freibleibend und unverbindlich. Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch die Sonnenlux GbR zustande, die mindestens in Textform erfolgen muss. Das Angebot gilt auch dann als angenommen, wenn die Sonnenlux GbR der Annahme nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang des Angebots widerspricht. Angaben in Werbeprospekten oder sonstige Angaben der Sonnenlux GbR sind rechtlich unverbindlich. Dies gilt insbesondere für Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder Rechenbeispiele.

## § 3 Leistungsgegenstand und -umfang

Leistungsgegenstand der Sonnenlux GbR ist die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen sowie sonstigem Zubehör. Der genaue Leistungsgegenstand ergibt sich aus dem zwischen den beiden Parteien abgeschlossenen Vertrag. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, bestehen die Leistungen der Sonnenlux GbR im Wesentlichen aus der Beschaffung der vereinbarten Komponenten und den erforderlichen Arbeiten zur Inbetriebnahme der Energieanlage/-komponente. Beinhaltet auch die Arbeiten zur Vorbereitung des Anschlusses an den Hausanschluss. Das Setzen der Zähler und die Freischaltung des Netzanschlusses erfolgt durch den zuständigen Netzbetreiber und ist nicht Bestandteil der Dienstleistung, daher trägt der Kunde in diesem Fall alle damit verbundenen Kosten.

## § 4 Preis

Sofern nicht anders vereinbart, sind die Preise für die Sonnenlux GbR Gesamtpreise inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Diese wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Preise Festpreise und schließen Material, Lohn, Verpackung, Anlieferung, Transport und Altgeräteentsorgung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein.

## § 5 Pflichten der Vertragsparteien

Nach Vertragsschluss verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Auftragnehmer den vereinbarten Gesamtpreis innerhalb der Zahlungsfrist gemäß den Zahlungsbedingungen (§ 11) für die bezogenen Leistungen zu zahlen. Die Sonnenlux GbR ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Sonnenlux GbR kann sich zur Erfüllung Ihrer vertraglichen Pflichten auch Dritter bedienen.

## § 6 Liefer- und Leistungszeit

Die Sonnenlux GbR teilt dem Auftraggeber die Leistungszeit –welche spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Eingang der ersten Anzahlung erfolgt – gesondert mit. Diese Mitteilung erfolgt nach vollständigem Eingang der vereinbarten Abschlagszahlung in Höhe von 50% des Kaufpreises. Die Einhaltung der Leistungs- und Lieferverpflichtungen durch den Auftragnehmer setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Lieferung von zum Einbau bestimmter Ware erfolgt an die im Auftrag vereinbarte Lieferanschrift. Der Auftraggeber – oder ein von ihm beauftragter Dritter – wird von der Sonnenlux GbR benachrichtigt, wann die Leistung oder Lieferung erfolgen kann. Wird die Lieferung oder Leistung durch Umstände, die Sonnenlux GbR nicht zu vertreten hat, insbesondere beispielsweise durch Vorkommnisse höherer Gewalt, wie Verkehrsstörungen, Streik, Brand, Wasserschäden, Stromsperrungen, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Aussperrung, Materialmangel oder anderer unabwendbarer Ereignisse – auch wenn sie bei Lieferanten von Sonnenlux GbR oder deren Unterlieferanten eintreten – ganz oder teilweise verzögert, so ist Sonnenlux GbR auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen berechtigt, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern. Wenn die Behinderung länger als sechs Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung von mindestens einem Monat berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Sonnenlux GbR von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Sonnenlux GbR ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

## § 7 Gefahrenübergang

Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung von beim Kunden zu montierenden Gegenständen und Materialien geht auf den Kunden über, sobald sie dem Kunden oder Beauftragten übergeben werden oder in dessen Einflussbereich (z. B. Eigentum) gelangen Lieferverzug des Bestellers auch nach Erhalt Der Besteller trägt die Gefahr auch, bevor die Ware in seinen Einflussbereich gelangt.

## § 8 Gewährleistung

Ist der Auftraggeber Verbraucher (§13 BGB) so beträgt die Gewährleistungsfrist für gelieferte Gegenstände 2 Jahre, ist der Auftraggeber Unternehmer (§14) so beträgt die Frist 1 Jahr. Die Frist beginnt bei der Lieferung von Gegenständen mit dem Einbau, bei Werkleistungen mit der Abnahme. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Tagen, nachdem die Sonnenlux GbR die Arbeiten abgeschlossen hat, widerspricht. Mängelansprüche sind schriftlich geltend zu machen. Macht der Auftraggeber Mängelansprüche geltend, so ist er verpflichtet, der Sonnenlux GbR sämtliche Informationen und nachprüfbare Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Mängelfeststellung erforderlich sind. Auch hat er der Sonnenlux GbR oder ihren Beauftragten Zugang zu allen Räumlichkeiten zu gewähren, welche für die Mangelfeststellung relevant sein können. Kann bei einer Überprüfung durch Sonnenlux GbR der Mangel nicht festgestellt werden, so trägt der Auftraggeber die Kosten der Prüfung. Im Fall des Vorliegens eines Mangels ist Sonnenlux GbR berechtigt, nach ihrer Wahl zunächst den dreimaligen Versuch der Nachbesserung oder der erneute Ausführung des gesamten Werkes zu unternehmen. Sofern die Nacherfüllung scheitert, bleiben dem Auftraggeber nach Fristsetzung seine weiteren gesetzlichen Rechte unbenommen. Die Fristsetzung hat schriftlich zu erfolgen; die Frist muss mindestens 21 Kalendertage betragen.

## § 9 Eigentumsvorbehalt

Die Sonnenlux GbR behält sich das Eigentum an allen vertragsgemäß gelieferten und vom Kunden installierten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Herausgabe aller vom Auftraggeber zurückgegebenen Gegenstände zu verlangen. Bei Berührung Dritter mit eingebrachten Gegenständen des Auftragnehmers, insbesondere beschlagnahmten Gegenständen, wird der Auftraggeber auf das Eigentum der Sonnenlux GbR hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit die Sonnenlux GbR ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit Dritte nicht in der Lage sind, dem Auftragnehmer die in diesem Fall entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, trägt der Auftraggeber diese Kosten.

## § 10 Zahlungsbedingungen

Der Gesamtpreis wird wie folgt bezahlt: 50 % Anzahlung nach Erhalt der Auftragsbestätigung, 50 % nach Erhalt der Ausführung bzw. Mitteilung der Ausführungsbereitschaft. Alle Rechnungsbeträge sind sofort fällig und nicht abzugsfähig, sofern von der Sonnenlux GbR nicht anders schriftlich angegeben. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Sonnenlux GbR berechtigt, ab dem jeweiligen Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (§ 247 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt der Sonnenlux GbR vorbehalten. Dem Kunden steht ein Aufrechnungsrecht nur zu, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt ist.

## § 11 Kündigungsrechte

Die Sonnenlux GbR kann den Vertrag kündigen, wenn der Auftraggeber eine ihm obliegende Handlung unterlässt und sie dadurch außerstande gesetzt wird, die Leistung auszuführen oder wenn der Auftraggeber eine fällige Zahlung nicht leistet oder sonst in Schuldnerverzug gerät. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber sich anderweitig vertragswidrig verhält. Jede Kündigung ist schriftlich zu erklären. Eine Kündigung durch die Sonnenlux GbR ist erst zulässig, wenn dem Auftraggeber ohne Erfolg eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt wurde und diese erklärt hat, dass sie nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Vertrag kündigen werde. Im Falle der Kündigung steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, an die Sonnenlux GbR einen Pauschalbetrag in Höhe von 25 % des Gesamtpreises an den Auftragnehmer zu bezahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden oder geringer als der Pauschalbetrag ist. Ebenso ist die Sonnenlux GbR bei Nachweis eines höheren Schadens berechtigt, diesen in Ansatz zu bringen.

**Grundsätzlich:**
Dem Auftragnehmer steht gemäß §§ 642, 643 BGB ein ausdrückliches Kündigungsrecht mit den damit verbundenen Rechtsfolgen zu.

Macht der Kunde das Kündigungsrecht nach § 649 BGB geltend, treten die gesetzlichen Folgen ein, insbesondere hat der Kunde vor dem ersten Baustellenbesuch eine pauschale Entschädigung in Höhe von 25 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen Weitergehende Ansprüche behält sich der Auftragnehmer vor.

## § 12 Haftungsbeschränkung

Die Sonnenlux GbR haftet für Schäden, die nicht an gelieferten Sachen oder dem Werk selbst entstanden sind, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, nur im Falle 1.) von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger, nicht jedoch fahrlässiger Pflichtverletzung, durch sie selbst, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen; bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch im Fall von fahrlässiger Pflichtverletzung; 2.) des Vorliegens von Mängeln, die die Sonnenlux GbR arglistig verschwiegen hat; 3.) der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstands (auch im Sinne einer garantierten Abwesenheit eines Mangels); 4.) der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im Falle einer Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz des Auftraggebers, der kein Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird; 5.) der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bzw. nach § 823 BGB. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllung- und Verrichtungsgehilfen der Sonnenlux GbR.

## § 13 Auftrag, anwendbares Recht, Gerichtsstand

Die Sonnenlux GbR ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzutreten. Für diese Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Sonnenlux GbR und dem Kunden/Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) oder hat er keinen Wohnsitz in Deutschland, ist der Wohnsitz im Zeitpunkt des Verfahrens nach Vertragsschluss oder bei Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt unbekannt Außerhalb des Geltungsbereichs des BGB verlegt, ist der Sitz der Sonnenlux GbR ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

## Abschnitt 14 Verschiedenes

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen schriftlicher Bedingungen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht.

## § 15 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage nach Auftragsbestätigung, welche erteilt wird, wenn, nach dem Technikertermin, die technische Machbarkeit des Auftrags bestätigt wurde.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
Sonnenlux GbR, August-Klotz-Straße 21, D-52349 Düren
(Tel: +49 (0)2421 2635407, E-Mail: info@sonnenlux.de),

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

**Folgen des Widerrufs:**

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.